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Beschreibung

Wir machen unsere Arbeit zur Herzensangelegenheit. Die Vermittlung von osteuropäischen Haushalts- und Pflegehilfen in die 24-Stunden-Pflege macht es möglich, dass Senioren einen würdigen Lebensabend im eigenen Zuhause verbringen können.

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Schritte zur perfekten Pflege

Häufig gestellte Fragen

Ist der Einsatz Ihrer osteuropäischen Betreuungskraft eigentlich legal?

Wir vermitteln legal beschäftigte osteuropäische Betreuungskräfte, welche in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland unfall-, kranken- und sozialversichert sind.

Die Beschäftigung erfolgt nach den Bestimmungen des Entsendegesetzes, der Freizügigkeit in der Arbeitsplatzwahl (Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit (Richtlinie 96/71/EG) sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn in Deutschland.

Wer ist denn unser Vertragspartner?

Ihr Vertragspartner ist der osteuropäische Dienstleister, welcher die Betreuungskraft zu Ihnen „entsendet“. Nur dieser ist Arbeitgeber und entsendet die Arbeitskräfte auf der Grundlage eigener Arbeitsverträge. Wir, die pflegeFAIRmittler® , stehen Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner direkt vor Ort zur Verfügung. Sie treffen und kennen somit Ihre Ansprechpartner persönlich und nicht nur vom und am Telefon.

Was leistet denn eigentlich eine Betreuungskraft?
    • Eine Betreuungskraft hat verschiedenste Aufgabenbereiche:

 

  • Grundpflege
    Hilfe bei der Körperhygiene, beim Ankleiden, beim Essen, beim Toilettengang, beim Wechseln von Inkontinenzartikeln und anderes mehr
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
    Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen, kleinere Gartenarbeiten, Begleitung beim Verlassen des Hauses, z. B. für Arzt- und Kirchenbesuche, Kleintierversorgung, und anderes mehr
  • Aktivierende Pflege
    Mobilisierung, Übungen nach Anleitung, individuelle Betreuung und anderes mehr
  • Individuelle Betreuung
    Spiele, Gespräche, gemeinsame Fernsehabende, Unternehmungen und anderes mehr
  • Rufbereitschaft während der Nacht
  • Pflegehilfs- und Haushaltskräfte dürfen jedoch keine medizinische Behandlungspflegedurchführen. Dies ist nur ausgebildeten Pflegekräften erlaubt: Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierunter fallen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentenvorbereitung und -gabe, Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. An diesen Punkten entsteht die Schnittstelle zur ambulanten Pflege – Pflegehilfskraft und Pflegekraft ergänzen sich in Ihren Aufgaben zum Wohl der zu betreuenden Person(en).

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